In dem renommierten Fachbereich für Rechts- und Translationswissenschaften an der Universität Triest ist diese Übersetzung der aktuellen Fassung des italienischen Gesetzbuches für das gewerbliche Eigentum entstanden. Der dort ausgebildete und heute als Lehrbeauftragter tätige Herr Matthias Prob...
In dem renommierten Fachbereich für Rechts- und Translationswissenschaften an der Universität Triest ist diese Übersetzung der aktuellen Fassung des italienischen Gesetzbuches für das gewerbliche Eigentum entstanden. Der dort ausgebildete und heute als Lehrbeauftragter tätige Herr Matthias Probst hat diese schwierige Aufgabe ähnlich erfolgreich gemeistert, wie vor ihm, eine frühere Fassung des Gesetzbuches betreffend, Frau Dr. Eva Bastian vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München, welches seinerzeit im Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Jahrgang 2007, S. 17-74 und S. 131-180 veröffentlicht worden ist, aber vor allem infolge des Fortschritts des Europäischen Rechts einer umfangreichen Aktualisierung und Fortschreibung bedurfte. Zusammen mit der Übersetzung des italienischen Urhebergesetzes vom 22. April 1941, Nr. 633 (im Auftrag der Südtiroler Landesverwaltung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, Stand Juli 2014) existiert nunmehr der gesamte Komplex des italienischen Schutzes des Geistigen und Gewerblichen Eigentums in Übersetzung in deutscher Sprache, was den gesamten Wirtschaftsverkehr in Europa, aber natürlich vor allem zwischen Deutschland und Italien erheblich transparenter und effizienter ausgestalten soll und kann. Trotz wissenschaftlicher Bemühungen in Deutschland zur Schaffung eines einheitlichen Gesetzbuches für den Schutz des Geistigen und Gewerblichen Eigentums (vgl. H.-J. Ahrens/M.-R. McGuire, Modellgesetzbuch für Geistiges Eigentum, München 2011) ist bislang in Deutschland vor allem historisch bedingt, die Aufteilung insbesondere in das Patentgesetz, das Geschmacksmustergesetz, das Designgesetz, das Markengesetz und das Urheberrechtsgesetz erhalten geblieben, obwohl auf der Sanktionsebene die Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des Geistigen Eigentums (ABl. EU L 195/16 vom 2. Juni 2004) schon ein gewisses gemeinsames europäisches Fundament für das Geistige Eigentum geschaffen hat. Was das materielle Recht angeht, kann die italienische Entwicklung, die hier synoptisch dokumentiert und in der Übersetzung dargestellt wird, ähnlich wie das Gesetz über geistiges Eigentum vom 1. Juli 1992 in Frankreich, durchaus Vorbildcharakter für eine weiter fortschreitende europäische Harmonisierung und Rechtsvereinheitlichung des Rechts des Geistigen und Gewerblichen Eigentums in Europa entwickeln. Diesem großen europäischen Projekt soll auch diese Veröffentlichung dienen.
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